Die Leitungsgremien des Kirchenbezirks sind die Kirchenbezirkssynode und der Kirchenbezirksvorstand. Die Vertretung nach außen nimmt der Superintendent wahr.
Kirchenbezirkssynode
Als Vertretung der Kirchgemeinden des Kirchenbezirks trägt die Kirchenbezirkssynode Verantwortung für die Entwicklung des kirchlichen Lebens in unserem Kirchenbezirk. Zu ihren Aufgaben gehört die Durchführung und Anregung von Veranstaltungen, sie gibt Anregungen für die Zusammenarbeit und den Zusammenschluss von Kirchgemeinden, sie wirkt mit bei der Entwicklung der Stellenstruktur im Kirchenbezirk und unterbreitet den Leitungsgremien unserer Landeskirche Vorschläge für Strukturpläne, Stellenpläne und Pläne über notwendige Bautätigkeiten. Die Kirchenbezirkssynode informiert sich regelmäßig über die Kinder- und Jugendarbeit, den Gemeindeaufbau, die Diakonie sowie andere Schwerpunkte kirchlicher Arbeit im Kirchenbezirk und in der Landeskirche. Die Kirchenbezirkssynode führt in der Regel jährlich zwei Tagungen durch, die öffentlich sind. Die Amtsdauer der Kirchenbezirkssynode beträgt sechs Jahre (2009 bis 2015).
Vorsitzender
Pfarrer Dr. Peter Amberg
Ev.-Luth. Christuskirchgemeinde Eutritzsch
Gräfestraße 18
04129 Leipzig
Tel.: 0341 9029150
Fax: 0341 9029155
E-Mail: kg.leipzig_christus@evlks.de
Stellvertreter
Dr. Torsten Woitkowitz
Kirchenbezirksvorstand
Der Kirchenbezirksvorstand leitet den Kirchenbezirk. Ihm obliegen die laufende Verwaltung und die rechtliche Vertretung des Kirchenbezirks. Er nimmt die Aufgaben der Kirchenbezirkssynode zwischen deren Sitzungen wahr. Dazu zählt die Erarbeitung und Vorlage des Haushalt- und Stellenplans des Kirchenbezirks sowie dessen Umsetzung und die Verwaltung von Einrichtungen des Kirchenbezirks. Der Kirchenbezirksvorstand wirkt mit bei der Vorbereitung von Entscheidungen des Landeskirchenamts über die Änderung von Kirchgemeindegrenzen, die Schaffung oder Aufhebung von Kirchgemeinden und Kirchspielen oder die Bildung von Schwesterkirchgemeindeverhältnissen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Amtsdauer des Kirchenbezirksvorstands entspricht der Amtsdauer der Kirchenbezirkssynode.
Vorsitzender
Superintendent Martin Henker
Superintendentur Leipzig
Burgstraße 1-5
04109 Leipzig
Tel.: 0341 212009430
Fax: 0341 212009439
E-Mail: suptur.leipzig@evlks.de
Stellvertreter
Sönke Junge
Mitglieder
Ausschüsse von Kirchenbezirkssynode und Kirchenbezirksvorstand
Zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen können Kirchenbezirkssynode und Kirchenbezirksvorstand Ausschüsse einsetzen. Ausschüsse der Synode sind der Strukturausschuss, der Ausschuss für Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit und der Finanzausschuss. Ausschüsse des Kirchenbezirksvorstands sind der Schulausschuss, der KEL-Ausschuss und der Kassenverwaltungsausschuss.
Strukturausschuss
Der Strukturausschuss erarbeitet im Auftrag der Kirchenbezirkssynode Vorschläge für die Stellenplanung des gesamten Kirchenbezirks. Er koordiniert und verantwortet die dazugehörigen Prozesse und entwickelt ggf. auch Strukturvorschläge für einzelne Kirchgemeinden und Kirchgemeindeverbindungen.
Dem Strukturausschuss gehören an:
• der Vorsitzende der Kirchenbezirkssynode
• je zwei Personen aus den fünf Konventsregionen
• der Superintendent
• der Leiter des Regionalkirchenamts
• Kirchenmusikdirektor, Bezirkskatechet und Jugendpfarrer als Fachberater
Ausschuss für Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit
Der Ausschuss für Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit unterstützt und vernetzt die Gemeinden des Kirchenbezirks bei den Fragen nach Gerechtigkeit – Frieden – Bewahrung der Schöpfung und er ist bestrebt, Aktivitäten der sächsischen Landeskirche sowie der EKD auf den Gebieten Glaube, Naturwissenschaft und Umwelt bekannt zu machen sowie zu befördern. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Kirchenbezirkssynode und Fachberatern.
Finanzausschuss
Dem Finanzausschuss obliegen insbesondere die Prüfung und Befürwortung des Haushalts des Kirchenbezirks sowie der Finanzierung von Vorhaben des Kirchenbezirks. Der Ausschuss besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern, welche die Kirchenbezirkssynode aus ihrer Mitte beruft.
Schulausschuss
Durch Beschluss der Synoden der im Januar 2000 zum Ev.-Luth. Kirchenbezirk Leipzig vereinigten Kirchenbezirke Leipzig-Ost und Leipzig-West in ihren Sitzungen im November 1991 bzw. März 1992 wurde das Übergabeangebot des Vereins Evangelisches Schulzentrum Leipzig e. V. angenommen und die Trägerschaft über das Evangelische Schulzentrum Leipzig übernommen. Der Kirchenbezirksvorstand hat dem Schulausschuss die Zuständigkeit für das Evangelische Schulzentrum übertragen.
Dem Schulausschuss gehören an:
• der Superintendent
• drei weitere Mitglieder des Kirchenbezirksvorstands
• drei zu Kirchvorstehern wählbare fachkompetente Personen
• ein Vertreter der Schulstiftung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
• je ein Vertreter des Elternrats und des Fördervereins
• die Schulleiterin und die Verwaltungsleiterin
www.schulzentrum.de
KEL-Ausschuss
Der Ev.-Luth. Kirchenbezirk Leipzig-Ost hat die Trägerschaft über die Kirchliche Erwerbsloseninitiative Leipzig (KEL) zum 2. September 1992 übernommen. Damit ist der aus den Kirchenbezirken Leipzig-Ost und Leipzig-West vereinigte Ev.-Luth. Kirchenbezirk Leipzig Träger der Kirchlichen Erwerbsloseninitiative Leipzig. Der Kirchenbezirksvorstand hat dem KEL-Ausschuss die Zuständigkeit für die abschließende Vorbereitung aller Beschlüsse hinsichtlich der Kirchlichen Erwerbsloseninitiative Leipzig übertragen. Der KEL-Ausschuss besteht aus vier stimmberechtigten Mitgliedern, die der Kirchenbezirksvorstand aus seiner Mitte beruft.
www.ke-leipzig.de
Kassenverwaltungsausschuss
Kirchenbezirke bilden für die Belange der kassenführenden Stelle einen Ausschuss, dem je ein Mitglied der Kirchenbezirksvorstände, ein Mitarbeiter des Regionalkirchenamts, der Leiter der kassenführenden Stelle und höchstens zwei weitere fachkundige Personen angehören. Entscheidungen des Trägerkirchenbezirks werden durch den Ausschuss vorbereitet.
Kassenverwaltung Leipzig
Der Evangelisch-Lutherische Kirchenbezirk Leipzig
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