Die Ev.-Luth Landeskirche Sachsens hat eine gemeinsame interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet, die auch für die Körperschaft des Ev.-Luth. Kirchenbezirks Leipzig als Beschäftigungsgeber einschließlich Kirchlicher Erwerbsloseninitiative Leipzig und Evangelischem Schulzentrum Leipzig zuständig ist.
Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist nicht gestattet.
Sollten Sie Informationen über mögliche Gesetzesverstöße gemäß Hinweisgeberschutzgesetz in den Einrichtungen des Kirchenbezirks Leipzig als Beschäftigungsgeber erlangt haben, dann haben Sie die Möglichkeit, diese über verschiedene sichere Wege zu melden. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.
Welche Inhalte kann ich melden?
Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass Beschäftigte des Ev.-Luth. Kirchenbezirks Leipzig einschließlich Kirchlicher Erwerbsloseninitiative Leipzig und Evangelischem Schulzentrum Leipzig nicht im Interesse der Körperschaft oder der Einrichtung handeln oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel bestechen lassen, gegen Vergaberegelungen verstoßen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen, helfen Sie uns, wenn Sie das melden.
Die Schwerpunkte der internen Meldestelle sind von Ihnen gemeldete Hinweise auf Korruption und Wirtschaftsdelikte, schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue im Verwaltungshandeln sowie weitere Verstöße nach dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (→Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG).
Bitte beachten Sie, dass die interne Meldestelle für Hinweisgebende nicht zur Meldung von Notfällen geeignet ist. Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Notrufdienste. Die Bearbeitung der Meldungen an die interne Meldestelle erfolgt während der regulären Dienstzeiten.
Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?
Meldungen können Sie bei der gemeinsamen internen Meldestelle der Landeskirche nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz abgeben werden, per Telefon, Brief oder auch in einem persönlichen Gespräch.
Kontakt zur gemeinsamen internen Meldestelle für Hinweisgeber:
Postweg:
Gemeinsame interne Meldestelle der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Kreuzstr. 7
01067 Dresden
per Einwurf in den Briefkasten der Gemeinsamen internen Meldestelle der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Kreuzstr. 7, 01067 Dresden
Bitte setzen Sie sowohl beim Postversand als auch beim Einwurf in den Briefkasten stets den Zusatz „- vertraulich -“ vor die Anschrift.
telefonisch zu den üblichen Bürozeiten:
0351 4923-399
Auf Wunsch erfolgt auch gern eine persönliche Besprechung nach Terminvereinbarung.
Wie läuft eine Meldung ab?
- Die Angabe Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen wäre für die Bearbeitung hilfreich. Eine Meldung kann jedoch auch ohne Angabe der persönlichen Daten erfolgen. Die Angaben werden vertraulich behandelt.
- Sie machen eine Angabe zum Schwerpunkt Ihrer Meldung.
- Formulieren Sie Ihre Meldung in eigenen Worten.
- Nach Eingang der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Ihre Meldungen nehmen wir auf, bearbeiten sie oder holen Einkünfte bei der hierfür zuständigen Stelle ein. Genaue Informationen zu den Schwerpunkten erhalten Sie während des Meldeprozesses, wenn Sie uns eine Kontaktmöglichkeit angeben.
Wie werden meine Daten geschützt?
Oberstes Prinzip der internen Meldestelle ist der Schutz der hinweisgebenden Person.
Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung. Auch bei Kontakt zu Ihnen als Hinweis gebende Person, zum Beispiel zur Anforderung weiterer Informationen, gilt das Vertraulichkeitsgebot.
Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend § 13 Datenschutzgesetz der EKD sowie der in Artikel 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung normierten Grundsätze verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.