Die kirchliche Trauung
Zu einem Traugottesdienst, der nach der standesamtlichen Eheschließung gehalten wird, gehören Gebete, Bibeltexte, eine Ansprache, Lieder und andere musikalische Beiträge, sowie das Zusprechen von Gottes Segen für den gemeinsamen Weg durchs Leben. In diesem Gottesdienst bekennt sich das Paar vor Gott und vor der christlichen Gemeinde zu seiner Ehe. Dies geschieht, indem beide Partner die ihnen gestellte Traufrage bejahen:
„Willst du diese/n (Name) als deine/n Ehefrau/Ehemann lieben und achten und willst du ihr/ihm die Treue halten in guten und in schweren Zeiten, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod euch trennt, so antworte: Ja, mit Gottes Hilfe.“
Es ist auch möglich, dass sich die Partner das Eheversprechen gegenseitig selbst sagen:
„Ich verspreche Dir als meiner Ehefrau/meinem Ehemann: Ich will dir treu sein, dich achten und dir vertrauen. Ich will dir helfen und für dich sorgen. Ich will dir vergeben, wie Gott uns vergibt. Ich will zusammen mit dir Gott und den Menschen dienen, solange wir leben. Dazu helfe mir Gott.“
Für die Hochzeit in der Evangelisch-Lutherischen Kirche ist die entsprechende Kirchenmitgliedschaft beider Partner Voraussetzung. Für Paare, bei denen einer der Ehepartner keiner Kirche angehört, gibt es den Gottesdienst zur Eheschließung. Er unterscheidet sich von einer Trauung dadurch, dass dabei dem nicht zur Kirche gehören den Partner kein christlich geprägtes Trauversprechen abverlangt wird.