Kirchenmusik
Kirchenmusikalisch Mitarbeitende im Kirchenbezirk Leipzig
Das Büro des Kirchenmusikdirektors befindet sich im Haus der Kirche, Burgstraße 1-5, 04109 Leipzig, 1. Etage (in den Räumen der Superintendentur).
In Leipziger Kirchgemeinden gibt es eine große Anzahl an musikalischen Mitmachangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Das Spektrum reicht von der Kurrende, dem Flötenkreis und den Tanzkindern über den Jugendchor, die junge Kantorei und den Nachwuchsposaunenchor bis hin zu Chor- oder Gospelchor, Kantorei, Posaunenchor, Flötenquartett oder Orchester.
Die konkreten Angebote bzw. Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Kirchgemeinden unter der Rubrik Gemeinden hier auf dieser Internet-Seite.
Die →Arbeitsstelle Kirchenmusik berät, koordiniert und vernetzt zu allen kirchenmusikalischen Fragen in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens. Auf ihrer Website finden sich aktuelle Informationen zu Veranstaltungen, Projekten, Fortbildungen, Ausbildungsangeboten und zu den Ansprechpartner:innen in allen kirchenmusikalischen Arbeitsfeldern oder in den kirchenmusikalischen Werken und Einrichtungen in Sachsen.
Kirchenmusikalische Grundausbildung
Haben Sie Freude an der Musik Ihrer Kirchgemeinde? Möchten Sie gern im Gottesdienst Orgel spielen? Möchten Sie lernen, in der Gemeinde einen Kanon anzustimmen oder einen Chor zu leiten? Dann ist die kirchenmusikalische D-Ausbildung das Richtige für Sie.
Unterrichtsfächer
Die gesamte kirchenmusikalische D-Ausbildung umfasst die Fächer Orgelspiel, Chor – und Singleitung, Bläserchorleitung (durch die Sächsische Posaunenmission)
Internet-Seite der Sächsischen Posaunenmission für mehr Informationen öffnen
und die theoretischen Fachbereiche, sowie Musiktheorie und Gottesdienstkunde und instrumentenspezifische Inhalte. Die kirchenmusikalische Grundausbildung kann auch nur in den Teilbereichen Orgelspiel (mit den theoretischen Fachbereichen Musiktheorie, Gottesdienstkunde und Orgelbau) oder Chor – und Singleitung oder Bläserchorleitung (mit den theoretischen Fachbereichen Musiktheorie und Gottesdienstkunde) belegt werden.
Die Ausbildung vollzieht sich im Einzelunterricht (Orgelspiel) sowie im Kurssystem (Chor – und Singleitung/ Bläserchorleitung / Musiktheorie, Gottesdienstkunde, Instrumentenkunde).
Die Ausbildung in Chor – und Singleitung findet in der Regel als Gruppenunterricht mit einer Mindestgröße von wenigstens 4 Personen statt.
Internet-Seite Kirchenmusik in Sachsen für mehr Informationen öffnen
Voraussetzungen
Für das Erlernen des Orgelspiels werden Kenntnisse im Klavierspiel vorausgesetzt.
Für die Bläserchorleitung das Beherrschen eines Blechblasinstrumentes
Für die Chor- und Singleitungsausbildung ist die Teilnahme in einem Chor/einer Kantorei für die Dauer der Ausbildung erforderlich. Das Beherrschen eines Instrumentes (Klavier, Melodieinstrument o.ä.) wäre sehr hilfreich.
Wissen um christliche Inhalte und Erfahrungen in entsprechenden kirchlichen Zusammenhängen sind wünschenswert.
Ort und Zeit
Die Ausbildung kann jederzeit begonnen werden und dauert in der Regel 50 Unterrichtsstunden (um die 2 Jahre, je nach Unterrichtsturnus) und schließt mit einer Prüfung ab.
Der Unterricht im Orgelspiel findet wöchentlich/ 14tägig statt.
Der Unterricht in Chor – und Singleitung findet aller drei bis vier Wochen statt.
Musiktheorie, Gottesdienstkunde und Orgelbau findet innerhalb eines Jahres in mehreren Blöcken Wochenendkursen nach Absprache statt.
Grundsätzlich kann die Prüfung bei Eignung auch früher abgelegt werden.
Die Kurse finden in Räumen Leipziger Kirchgemeinden und im Haus der Kirche statt.
Lehrerinnen und Lehrer
Die Ausbildung wird vom Kirchenmusikdirektor geleitet.
Er vermittelt und beauftragt weitere hauptamtliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker mit der Durchführung des Unterrichtes.
Ansprechpartner für die Bläserchorleitung ist Landesposaunenwart Tilmann Peter:
Tel. 0351 37 440 38
Bewerbung
Nehmen Sie Kontakt mit Kirchenmusikdirektor Langer oder seinem Stellvertreter Kantor Frank Lehmann (interne Verlinkungen?) auf.
Beide beantworten alle offenen Fragen gern und informieren über den Verlauf, sowie die nötigen Voraussetzungen einer D-Ausbildung. Eine Demonstration der instrumentalen Vorkenntnisse kann erfolgen.
Nach erfolgtem Gespräch und einer Eignung wird zur Kostenübernahme durch die Landeskirche ein Vertrag zwischen Schüler (seinen rechtlichen Vertretern) und dem Regionalkirchenamt geschlossen.
Kontakt
Foto: Jens Schulze